Die Reifeprüfung

Zulassung zur Reifeprüfung

  • Die erste Säule (Vorwissenschaftliche Arbeit) wird vor Ende der 8. Klasse geschrieben und präsentiert, ist also vom Zeugnis der 8.Klasse unabhängig.
  • Zur Matura darf man antreten, wenn im Abschlusszeugnis kein Nicht genügend aufscheint.
  • Weist das Zeugnis ein Nicht genügend auf, so kann eine Prüfung vor der schriftlichen Matura abgelegt werden. Wird diese bestanden, so kann man normal zur Matura antreten. Ist diese Prüfung negativ, so kann man zu Beginn des nächsten Schuljahr eine „normale“ Wiederholungsprüfung ablegen. Je nach Ausgang wird man zur Matura im Herbst zugelassen oder muss die 8.Klasse wiederholen!
  • Weist das Zeugnis zwei Nicht genügend auf, so entscheidet die Wiederholungsprüfung im Herbst über Matura im Herbst oder Wiederholen der 8.Klasse.
  • Mit mehr als 2 Nicht genügend ist die 8.Klasse zu wiederholen; eine positive VWA bleibt aber erhalten.

Die 3 Säulen der Reifeprüfung

Allgemeine Information

  • Eine schriftliche Arbeit ist zu verfassen und im Rahmen der Matura zu präsentieren. Hierbei findet eine Diskussion statt.
  • Jeder Schüler*) sucht sich einen Lehrer der Schule aus, der für das gewünschte Thema qualifiziert ist. Der Betreuer muss den Schüler nicht notwendigerweise unterrichten!
  • Ein Lehrer kann einen Kandidaten nicht generell ablehnen, jedoch das Thema. Es können maximal 3 (5) Kandidaten pro Lehrer betreut werden. Um eine gerechte Aufteilung der Kandidaten auf die Professoren zu gewährleisten, werden am BRG die Wünsche der Schüler gesammelt, ausgewertet und mit den Lehrern abgesprochen. Ein Wettlauf um den Lieblingsbetreuer schon in der 5.Klasse soll so vermieden werden!
  • Die Arbeit wird vor der Präsentation besprochen, aber nicht beurteilt. Die Benotung erfolgt erst nach der Präsentation.
  • Die Arbeit ist keinem Unterrichtsfach zugeordnet und ist 40 000 bis maximal 60 000 Zeichen lang (incl. Leerzeichen, Vorwort und Abstract, aber ohne Verzeichnisse, ds. 15-25 durchschnittlich beschrieben Seiten ohne Abbildungen)
  • Wird die Arbeit (samt Präsentation und Diskussion) in einem von den 8 Kriterien negativ beurteilt, so ist die Arbeit negativ und es ist eine neue mit neuem Thema anzufertigen.
  • Positive Arbeiten bleiben bestehen, auch wenn die übrige Matura negativ ausfällt oder die 8. Klasse wiederholt werden muss.

 

Einreichung der Themenstellung

Aufgrund der Erfahrungen des letzten Schuljahres wurden einige Präzisierungen vorgenommen, wie die Themeneinreichung auszusehen hat. Die Schüler müssen folgende Informationen eintragen:

  • Betreuer
  • Themenstellung: Die Themenformulierung darf nicht aus nur einem Wort bestehen und darf 100 Zeichen nicht überschreiten. Nach der Genehmigung des Themas durch die Schulbehörde ist dieses nicht mehr veränderbar. Die genehmigte Formulierung wird ins Reifeprüfungszeugnis übernommen. Die fertiggestellte Arbeit kann am Deckblatt einen Untertitel enthalten.
  • Inhaltliche Zuordnung
  • Sprache der Arbeit: Wenn die Arbeit in einer Fremdsprache verfasst wird, ist das Thema auf Deutsch und in der Sprache der Arbeit anzugeben. Die Felder des Erwartungshorizonts sind in jedem Fall auf Deutsch auszufüllen.
  • Erwartungshorizont: Es sind 4 getrennte Textfelder mit jeweils max. 500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) auszufüllen:
    • Persönlicher Impuls und erste Basisliteratur: Führen Sie in zwei bis drei Sätzen Ihre Gründe für die Wahl des Themas an! Nennen Sie 3 bis 5 Bücher, Internetseiten, Filme oder andere Medien, die Sie bei der ersten Einarbeitung in Ihr Thema benutzt haben. Anzugeben sind jeweils Autor, Titel, Erscheinungsjahr und bei Online-Ressourcen zusätzlich die Internetadresse (mit Datum des letzten Zugriffs)!
    • Geeignete Leitfragen: Was möchten Sie herausfinden? Was interessiert Sie am gewählten Thema besonders? (Eine Konkretisierung bzw. Adaptierung der Leitfrage/n bzw. Fragestellung/en ist im Verlauf der weiteren Auseinandersetzung mit dem Thema möglich.)
    • Angestrebte Methode/n: Soll eine reine Literaturarbeit verfasst werden oder soll die Arbeit auch empirische Elemente (naturwissenschaftliche Versuchsanordnungen, Fragebogenerhebungen, Programmiertätigkeit etc.) enthalten?
    • Ungefähre Gliederung: Listen Sie die inhaltlichen Schwerpunkte Ihrer Arbeit stichwortartig in der voraussichtlichen Reihenfolge auf!
    • Partnerinstitutionen (optional)


Alle Informationen ohne Gewähr!
*) Alle personenbezogenen Bezeichnungen wie Lehrer oder Schüler beziehen sich auf Frauen und Männer.

Allgemeine Informationen

  • Es können 3 oder 4 schriftliche Klausuren geschrieben werden. (Das legt auch fest, ob man 3 oder nur 2 mündliche Prüfungen ablegen muss.)
  • Deutsch, Mathematik und eine lebende Fremdsprache sind verpflichtend, Latein, Biologie, Physik, darstellende Geometrie oder eine weitere lebende Fremdsprache können als 4. Klausur gewählt werden.
  • D, M, E, F, I und L sind standardisiert (Zentralmatura), BiU, Ph und DG nicht. Das hat keinen Einfluss auf die Wahlmöglichkeiten.
  • Negative Klausuren können durch etwa halbstündige Kompensationsprüfungen nach der schriftlichen Matura ausgebessert werden. So kann man die schriftliche Matura trotz negativer Klausur im ersten Durchgang bestehen. Das scheint aber im Maturazeugnis auf und erlaubt keine besseren Noten als Befriedigend. Man kann alternativ im Herbst die Klausur ganz normal wiederholen, ist aber im Haupttermin offiziell durchgefallen. Im Allgemeinen ist es empfehlenswert, die zusätzliche Chance in Form der Kompensationsprüfung zu nützen.


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Allgemeine Informationen

  • Je nach Anzahl der Klausurarbeiten sind 2 oder 3 Fächer zu wählen.
  • Gewählt werden können Pflichtgegenstände, aber auch mindestens zweijährige Wahlpflichtgegenstände.
  • Die Summe der Wochenstunden muss mindestens 10 (bei 2 Fächern) bzw. 15 (bei drei Fächern) betragen. (siehe Stundentafeln)
  • Ein zu einem Pflichtfach gehörendes (vertiefende) Wahlpflichtfach kann nicht als unabhängiges (zweites) Fach gewählt werden.
  • Erreicht man die geforderten Wochenstunden mit einer Kombination nicht, so kann ein zugehöriges Wahlpflichtfach dazugewählt werden. Die Wahlpflichtfächer sind komplett einzubringen. Es ist nicht möglich, nur ein Jahr eines Wahlpflichtfachs als Prüfungsstoff zu verwenden, auch wenn die geforderten Stundenzahlen so erreicht werden.
  • In jedem Fach werden 2 Themenbereiche (aus einem vorab bekannten Pool) gezogen, wovon einer vom Kandidaten gewählt wird. Der Lehrer stellt dazu eine gegliederte Frage, die beantwortet werden muss.
  • NEU ab Haupttermin 2018: Der Pool umfasst zwischen 2 und 3 Themen pro Wochenstunde in der Oberstufe, aber maximal 18 Themen. Davon abweichend gilt: in 4 Jahre unterrichteten, lebenden Fremdsprachen sowie in Latein sind es 14 Themen, in dreijährigen lebenden Fremdsprachen mit 6-9 Wochenstunden sind es 8-12 Themen und in Religion je nach Lehrplan 8-18 Themen.
  • Es stehen jeweils ca. 20min Vorbereitungszeit zur Verfügung; jede Prüfung dauert 10-20min.


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Links

Zeiteinteilung der Matura

1. Semester
7. Klasse
  1. Grundsätzliches Überlegen eines VWA-Themas
  2. Finden eines geeigneten Betreuers für die VWA
  3. Festlegen von Thema und Erwartungshorizont
  4. Einreichen des Themas (Termin laut Bekanntgabe)
2. Semester
7. Klasse
  1. Akzeptieren des Themas durch die Direktion (bis Ende März)
  2. Genehmigung des Themas durch den Landesschulrat (bis Ende April)
  3. Schreiben der Arbeit – Beginn
1. Semester
8. Klasse
  1. Schreiben der Arbeit
  2. Verbindliche Anmeldung zur Reifeprüfung (bis 15.1.)
2. Semester
8. Klasse
  1. Abgabe der Arbeit (Erste Woche des Semesters)
  2. Vorbereitung der Präsentation der Arbeit
  3. Präsentation der vorwissenschaftlichen Arbeit (etwa März-April)
  4. Prüfung bei einem Nicht genügend im Jahreszeugnis
Nach Ende
der 8. Klasse
  1. Schriftliche Klausurarbeit
  2. Bekanntgabe der Ergebnisse (2 Wochen nach der Klausur)
  3. Ansuchen um mündliche Kompensationsprüfung im Haupttermin oder Wiederholung der negativen Klausuren im Herbst (3 Tage nach der Bekanntgabe der Ergebnisse)
  4. Kompensationsprüfung für neg. Klausuren
  5. Mündliche Reifeprüfung
  • Zu den Prüfungen muss man sich selber aktiv anmelden.
  • Nachfristen sind auch bei Krankheit odgl. nicht vorgesehen!