Personalvertretung und Gewerkschaft

Neben der Personalvertretung (Dienststellenausschuss DA auf Schulebene) stellt die Gewerkschaft (gewerkschaftlicher Betriebsausschutz GBA auf Schulebne) das zweite Standbein der Standesvertretung dar. Die Aufgabe der Personalvertretung ist die Wahrung der Rechte der Lehrer*innen beim Vollzug der geltenden Gesetze, Verordnungen und Erlässe. Die rechtliche Grundlage dafür ergibt sich aus dem Personalvertretungsgesetz (PVG). Auf Schulebene sind zum Beispiel die Mitwirkungsrechte bei der Diensteinteilung (Lehrfächerverteilung, Stundenplan) bedeutend. Die Gewerkschaft ist ein Verein, der sich für seine Mitglieder einsetzt. Sie ist Verhandlungspartnerin gegenüber dem Dienstgeber in Gesetzgebungsverfahren. Medial wirksam sind u.a. die jährlichen Gehaltsverhandlungen oder die Verhandlungen bei
Änderungen im Dienstrecht. Darüber hinaus genießen Gewerkschaftsmitglieder einen Rechtsschutz innerhalb ihrer Berufstätigkeit und eine Berufshaftpflichtversicherung. Auf Schulebene ist eine wichtige Aufgabe die Mitgliederbetreuung und Beratung in Rechtsfragen.
Alle 5 Jahre finden Personalvertretungs- und Gewerkschaftswahlen statt, bei der die Standesvertretung auf Schul-, Landes- und Bundesebene gewählt wird. Die Tätigkeit auf Schulebene ist trotz ihrer großen Bedeutung für die Kolleg*innen und die gesamte Schulgemeinschaft eine rein ehrenamtliche. Seit den Wahlen am 27./28. November 2024 setzen sich die Gremien am BRG Krems Ringstraße aus folgenden Personen zusammen:

DA: Christoph Lachawitz, Florian Deifl und Theresa Laimer

GBA: Rupert Zeitlhofer, Nikola Stiglitz, Lukas Seitner, Richard Kittinger